Javier Davila Cano
Rechtsanwalt

Javier Davila Cano, geb. 1980 in Gelsenkirchen. Nach Studium und Referendariat in Bochum, Essen und Palma de Mallorca (Spanien) seit 2007 Rechtsanwalt. Daneben Tätigkeit als Dozent für Arbeitsrecht in der Arbeitnehmerfortbildung. Mitglied im deutsch-spanischen Juristenverein e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte:
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Individualarbeitsrecht
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Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten (außergerichtlich und gerichtlich)
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Kündigungsschutz / Entfristung / Abmahnung
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Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
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Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (vertragsgemäße Beschäftigung, Lohn, Urlaub, Gratifikationen, etc.)
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Betriebsverfassungsrecht
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Beratung und außergerichtliche Vertretung von Betriebsräten
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Durchsetzung von Beteiligungsrechten
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Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren
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Javier Davila Cano nahm unmittelbar nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2007 in der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Orth-Kluth Rechtsanwälte seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf. Dort wurde er von Beginn an im Arbeitsrecht tätig. Er absolvierte nach Aufnahme seiner Tätigkeit in Düsseldorf den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht. Seit 2009 ist er in der Kanzlei Welkoborsky & Partner als Rechtsanwalt tätig. Rechtsanwalt Davila Cano vertritt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Geltendmachung und Durchsetzung von tarif- bzw. arbeitsvertraglichen Ansprüchen. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung und Vertretung der Arbeitnehmer im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Im Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Davila Cano Betriebsräte und führt erforderlich werdende Beschlussverfahren.


