Fachanwälte für Beamtenrecht Bochum

Das Beamtenrecht – ein komplexes Themengebiet

Ob es um seine Begründung, Beendigung, Besoldung oder um Rechte und Pflichten der Beamten geht: Das Beamtenverhältnis wird durch Gesetz, und damit einseitig hoheitlich vom Gesetzgeber, ausgestaltet. In dieser Hinsicht kontrastiert das Beamtenrecht grundlegend mit dem Arbeitsrecht – denn hier handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel einen Individualarbeitsvertrag aus. Im Dienstrecht für Beamte existiert weder die Tarifautonomie noch das Recht zum Arbeitskampf mittels kollektiver Arbeitsniederlegung. Die grundlegenden Regelungen zum Beamtenrecht finden sich in Art. 33 GG. Daneben existieren aber eine Vielzahl zu beachtender Spezialgesetze, sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Zu nennen wären beispielhaft das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) oder auf landesrechtlicher Ebene das Landesdisziplinargesetz NRW (LDG NRW).

Dienstrechtliche Beratung und Vertretung von Beamten

Auch Beamte sehen sich manchmal gezwungen, eine Möglichkeit zu finden, wie sie ihre Rechte vor Gericht geltend machen können, oder wie sie sich gegen disziplinarrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen können. Zuständig sind insoweit die Verwaltungsgerichte, da das Beamtenrecht Teil des besonderen Verwaltungsrechts – und nicht des Arbeitsrechts – ist. Welkoborsky & Partner, Ihre Sozietät von Fachanwälten für Arbeitsrecht in Bochum, berät und vertritt Beamte in allen dienstrechtlichen Belangen.