Horst Welkoborsky
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Horst Welkoborsky Nach Studium und Referendariat in Frankfurt, Berlin, Gießen und Bremen zunächst Gewerkschaftssekretär in NRW. Seit 1977 Rechtsanwalt und seit 1984 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband, in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, im Deutschen Anwaltverein, im Anwaltverein Bochum, in der European Employment Lawyers Association, Fachanwalts-Forum-Arbeitsrecht, ÖTV bzw. ver.di-Mitglied seit 1973.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Mitbestimmung
Betriebsverfassung
Interessenausgleich und (Transfer-) Sozialplan
Personalvertretungsrecht und Beamtenrecht
Arbeitskampfrecht (Organisations- und Streikrecht)
betriebliche Alterversorgung
Rechtsanwalt Welkoborsky hat in seiner langjährigen Tätigkeit zahlreiche Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen in den verschiedensten Branchen verhandelt und gestaltet.
Neben „traditionellen“ Sozialplänen verfügt er über besonderes „Know-how“ in Fragen der sozialverträglichen Gestaltung von Transfer-Sozialplänen zur Schaffung von Qualifizierungs- und Vermittlungsstrategien unter Inanspruchnahme von Transfer-Kurzarbeitergeld sowie Transfermaßnahmen. Rechtsanwalt Welkoborsky vertritt Betriebs- und Personalräte in allen Fragen der Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene aber auch vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht.
Er ist Verfasser des Kommentars „Landespersonalvertretungsgesetz NRW“ und zahlreicher Fachbeiträge.
Rechtsanwalt Welkoborsky ist Geschäftsführer der BAQ Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft mbH, Bochum


