Wahlvorstandsschulungen JAV-Wahlen 2023
Liebe Freunde der Mitbestimmung,
wie Ihnen sicher bekannt, stehen im Jahre 2023 schon wieder die turnusmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem LPVG NRW an.
In vielen Dienststellen haben die Personalräte bereits nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 LPVG NRW den Wahlvorstand bestimmt; in anderen Dienststellen steht dies unmittelbar bevor.
Auch die Wahlvorstände für die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben vielfältige Regelungen und Vorgaben bei der Durchführung der Wahl zu beachten. Deshalb ist es für die Arbeit der Wahlvorstände unabdingbar, dass diese grundlegende Kenntnisse über die Wahlvorschriften des LPVG NRW und der WO-LPVG NRW haben.
Wenn und soweit bei „Ihrem“ Wahlvorstand entsprechender Bedarf und Interesse besteht, sprechen Sie uns gerne an. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen kurzfristig ein Angebot für eine entsprechende Inhouse-Schulung des Wahlvorstandes, anlässlich derer wir den Wahlvorstandsmitgliedern im Rahmen einer Tagesveranstaltung die entsprechenden Kenntnisse „maßgeschneidert“ auf die Bedürfnisse und Verhältnisse in der Dienststelle vermitteln werden.
Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass wir auch für die frisch gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen ab Mitte des Jahres 2023 Inhouse-Schulungen zu den Grundlagen der JAV-Arbeit anbieten. Auch diesbezüglich freuen wir uns, wenn Sie uns zu gegebener Zeit kontaktieren; wir würden uns dann um alles Weitere kümmern.