ARBEITSZEITERFASSUNG – Online-Vortrag für Betriebs- und Personalräte

Liebe Freunde der Mitbestimmung,

mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Dieser Beschluss sorgt seitdem für großes Aufsehen sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Betriebs- und Personalräten.

Aufgrund der Aktualität dieser Entscheidung des BAG und der auch aus diesseitiger Sicht großen Bedeutung laden wir Sie ein zu einem

Online-Vortrag am
Dienstag, den 28.03.2023, 10:00 bis 12:00 Uhr
über die Plattform ZOOM.

Frau Rechtsanwältin Dr. Laurie-Ann Klein wird berichten über

den Beschluss des BAG vom 13.09.2022 zum Thema „Arbeitszeiterfassung“:
Bedeutung, Inhalt und Auswirkungen dieser Entscheidung.

Dieser Online-Vortrag vermittelt notwendige Kenntnisse für Mitglieder und Ersatzmitglieder von Betriebsräten und Personalräten im Sinne von § 42 Abs. 5 LPVG NRW bzw. § 37 Abs. 6 BetrVG.

Wir würden uns über Ihre möglichst zeitnahe Anmeldung freuen! Das Anmeldeformular stellen wir hier als Download zur Verfügung. Besonders wichtig ist es, uns die E-Mail-Adressen der Teilnehmer*innen mitzuteilen, damit wir den Zugangslink für das ZOOM-Meeting versenden können.