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Welkoborsky & Partner
Sozietät von Fachanwälten für Arbeitsrecht

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BAQ Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft mbH

Gunnar Herget

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Welkoborsky &  Partner Rechtsanwälte - Rechtsanwalt Gunnar Herget Bochum

Gunnar Herget, geb. 1974 in Augsburg. Nach Studium und Referendariat in Münster und Hagen, seit 2003 Rechtsanwalt. Daneben Tätigkeit als Dozent für Arbeits- und Wirtschaftsrecht in der Arbeitnehmerfortbildung. Mitglied im Anwaltverein Bochum und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Rechtsanwalt Herget ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Individualarbeitsrecht

    • Kündigungsschutz / Entfristung / Abmahnung

    • Überprüfung von Arbeitsverträgen insb. im Hinblick auf unzulässige Klauseln

    • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (vertragsgemäße Beschäftigung, Entgeltansprüche, Gratifikationen, etc.)

  • Beamtenrecht / Recht des öffentlichen Dienstes

    • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Beamten- und Dienstverhältnis (Besoldung, Eingruppierung, Beförderung/Versetzung, etc.)

    • Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen

    • Konkurrentenklagen

  • Personalvertretungsrecht / Betriebsverfassungsrecht

    • Durchsetzung von Beteiligungsrechten

    • Vertretung in Einigungsstellenverfahren

    • Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren

Kurzporträt:

Rechtsanwalt Herget war seit 2003 zunächst in einer Hagener Kanzlei im Arbeits- und Zivilrecht aktiv. Seit 2006 ist er in der Kanzlei Welkoborsky & Partner tätig. Daneben übt er seit 2003 eine Tätigkeit als Dozent in der Arbeitnehmerfortbildung aus. Rechtsanwalt Herget vertritt Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Personalvertretungsrecht. In diesem Bereich unterstützt er Personalräte vornehmlich in Beteiligungsverfahren von der ersten Beratung, über die Vertretung in Einigungsstellenverfahren bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Rechten.