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01.06.2010: News Letter für Betriebsräte vom 1. Juni 2010
Informieren Sie sich über folgende Themen: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei Berechnung von Kündigungsfristen, Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat und mehr...
1. Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
2. Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei
Berechnung von Kündigungsfristen
3. Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat
4. Schwerbehinderten Zusatzurlaub und Tarifurlaub bei Krankheit
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